Kurz gesagt
- Was: laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldung, jeden Monat.
- Für wen: kleine Betriebe in Handwerk und Gewerbe, auch mit Minijobs und Aushilfen.
- Wer verantwortlich ist: Dijon Ramaj, Buchhalter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG.
- Grenzen: keine steuerliche Beratung, etwa zu Gehaltsextras, und keine arbeitsrechtliche Beratung. Das klären Steuerberater oder Anwalt.
Was unsere Lohnabrechnung umfasst
Sie geben uns die Angaben zu Ihren Mitarbeitenden, wir rechnen jeden Monat ab.
Monatliche Abrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden, dazu eine Zahlungsliste zur Freigabe.
- Abrechnungen für Mitarbeitende
- Zahlungsliste zur Freigabe
- Ablage für den Steuerberater
Lohnsteuer-Anmeldung
Wir fertigen die Lohnsteuer-Anmeldung im Rahmen der laufenden Abrechnung.
- Monatlich oder im vorgegebenen Rhythmus
- Fristen im Blick
Minijobs und Aushilfen
Auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen rechnen wir laufend ab.
- Minijobs
- Aushilfen
- Pauschalierung nach Vorgabe Ihres Steuerberaters
Ein- und Austritte
Neue Mitarbeitende legen wir nach Ihren Angaben an, Austritte schließen wir in der Abrechnung ab.
- Stammdaten nach Ihren Angaben
- Unterlagen anfordern
- Abschluss beim Austritt
DATEV und Lexware
Wir rechnen in DATEV oder Lexware ab, passend zur Software Ihres Steuerberaters.
- DATEV
- Lexware
Laufende Buchhaltung
Löhne und Buchhaltung aus einer Hand: Die Lohnbuchungen landen direkt in Ihrer Finanzbuchhaltung.
Zur Buchhaltung →Wer macht was?
Die laufende Lohnabrechnung ist unsere Aufgabe, Gestaltung und Beratung nicht.
Das erledigt RA Management
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohnsteuer-Anmeldung
- Abrechnungen und Zahlungsliste
- Stammdaten nach Ihren Angaben pflegen
- Unterlagen für den Steuerberater ablegen
Das machen Steuerberater oder Anwalt
- Steuerliche Beratung zu Gehaltsextras und Sachbezügen
- Jahresabschluss und Steuererklärungen
- Arbeitsrechtliche Beratung
- Vertretung bei Prüfungen durch Behörden
RA Management ist kein Steuerberater. Als Buchhalter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG übernehmen wir die laufende Buchhaltung, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung übernimmt ein kooperierender Steuerberater, den Sie direkt beauftragen.
In drei Schritten zur Lohnabrechnung
Auch ein Wechsel im laufenden Jahr ist möglich.
Erstgespräch
Wie viele Mitarbeitende, welche Beschäftigungsarten, welche Software, wer ist Ihr Steuerberater?
Übernahme
Stammdaten und bisherige Abrechnungen übernehmen, Starttermin mit Ihnen abstimmen.
Monatliche Abrechnung
Sie melden Änderungen, wir rechnen ab und legen alles für den Steuerberater ab.
Für Stuttgart und die Region
Lohnabrechnung läuft digital. Wir rechnen für Betriebe in Stuttgart, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und Umgebung ab. Mehr zum Einzugsgebiet
Häufige Fragen
Dürfen Sie Löhne abrechnen?
Ja. Dijon Ramaj erfüllt die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Damit dürfen wir die laufende Lohnabrechnung machen und die Lohnsteuer-Anmeldung fertigen.
Was kostet die Lohnabrechnung?
Das hängt vor allem von der Zahl der Mitarbeitenden ab. Nach dem kostenfreien Erstgespräch bekommen Sie ein Angebot.
Rechnen Sie auch Minijobs ab?
Ja. Minijobs und Aushilfen gehören zur laufenden Abrechnung dazu.
Können wir mitten im Jahr wechseln?
Ja. Wir übernehmen die Daten der bisherigen Abrechnung und stimmen den Start mit Ihnen ab.
Beraten Sie zu steuerfreien Gehaltsextras?
Nein. Das ist steuerliche Beratung und gehört zum Steuerberater. Wir setzen in der Abrechnung um, was Sie mit ihm vereinbart haben.
Geht das auch auf Albanisch?
Ja. Wir betreuen Sie auf Deutsch und auf Albanisch.